Kultur-Förderung für die Stadtregion Gießen-Wetzlar
Die Kulturämter der mittelhessischen Städte Gießen und Wetzlar rufen Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstler sowie nicht-kommerzielle Veranstalter zur Abgabe von Förderanträgen aus dem Kulturfonds Gießen-Wetzlar auf. Die Projekte, die in den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Film, Performance, Angewandte oder Bildende Kunst angesiedelt sein können, sollen im Jahr 2021 verwirklicht werden.
Der Kulturfonds ist Teil der „Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Gießen-Wetzlar 2030“, die 2003 initiiert wurde zur Beförderung des „kooperativen Handelns“ der Städte Gießen und Wetzlar. Gemäß den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen aus dem Kulturfonds für Kulturprojekte haben die Städte Gießen und Wetzlar Fördermittel in Höhe von je 5.000 Euro für das Jahr 2021 im Haushalt eingestellt. Förderungswürdig sind Kulturprojekte, die das kooperative Handeln für die gemeinsame Stadtregion Gießen-Wetzlar verwirklichen, einen kulturellen Dialog zwischen den beiden Oberzentren befördern und dazu beitragen, ein gemeinsames kulturelles Angebotsprofil zu erstellen. An den Projekten sollten nach Möglichkeit mehrere freie Kulturträger beteiligt sein.
Anträge für das Jahr 2021 können ab sofort, möglichst per E-Mail, bis zum 31. März 2021 bei den Kulturämtern Gießen oder Wetzlar eingereicht werden. Die Richtlinien können Sie hier online einsehen und herunterladen. Die Ansprechpartner für Nachfragen finden Sie auf giessen.de.