Otto Volk

Marburg, Ehem. Verwaltungsgebäude der AOK

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Objektinformation

Zugänglichkeit

Thema:
architektur

Funktion:
Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Marburg / heute Synagoge

Eigentümer - Träger:
Jüdische Gemeinde Marburg/Lahn e.V.

Eigentümer - Träger Webseite:

Nutzungszeit:
1930 bis heute

Baujahr:
1930

Zustand:
sehr gut

Denkmalschutz:
ja

Beschreibung:

Das Gebäude, das sich durch Abmessungen, Baustil und Material deutlich von den Nachgebäuden des Marburger Südviertels abhebt, wurde 1930/31 an der Stelle eines früheren Nebengebäudes des Nachbarhauses errichtet. Im Unterschied zu den anderen Gebäuden an der Liebigstraße tritt es von der üblichen Häuserfront etwas zurück, ist statt der üblichen Dreistöckigkeit lediglich einstöckig und hat ein nur wenig geneigtes Dach, so dass der Eindruck eines Flachdaches entsteht. Das Haus diente der Allgemeinen Ortskrankenkasse Marburg seit den frühen 1930er Jahren als Verwaltungsgebäude.

Der Entwurf des Gebäudes stammt von dem Berliner Architekten Emil H. Schweizer, der vor allem die Straßenfront mit markanten expressionistischen Stilelementen betonte. Dazu gehört neben den blau-rot glasierten Ziegeln vor allem die dem Haus vorgebaute offene Vorhalle, die von einem Podest und einem von vier Pfeilern getragenen Dach gebildet wird. Eine breite Treppe führt in einigen Stufen zur Vorhalle und zum Haupteingang des Gebäudes, der durch einen Spitzbogen hervorgehoben wird.

Das ehemalige AOK-Verwaltungsgebäude ist neben dem Kunstgebäude der Universität an der Biegenstraße (dem sog, Jubiläumsbau von 1927) das bedeutendste expressionistische Gebäude in Marburg. Es wurde aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.

Das ehem. AOK-Verwaltungsgebäude dient seit 2005 der jüdischen Gemeinde in Marburg als Synagoge.

Literatur:

- Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland : Kulturdenkmäler in Hessen : Stadt Marburg, 2. Stadterweiterungen und Stadtteile, bearbeitet von Ellen Kemp und Annekathrin Sitte-Köster, 2013, S. 314.


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