Die Häuser der Arbeitersiedlung Landmannstraße in Gießen wurden Ende des 19. Jahrhunderts als „Arbeiter-Villen“ errichtet und sollten Arbeitern ermöglichen, ein Eigenheim zu erwerben.
Die ersten Häuser der Siedlung wurden 1895/96 von der „Baugenossenschaft des evangelischen Arbeitervereins zu Gießen e.G.m.b.H.“ an der Landmannstraße errichtet. Diese 6 Einzel- und 5 Doppelhäuser wurden sehr individuell gestaltet. Auch in den darauf folgenden Jahren wurden weitere Häuser errichtet. 1919 schloss sich die evangelische Baugenossenschaft mit der „Gemeinnützigen Baugenossenschaft 1911“ zur „Baugenossenschaft 1894 zu Gießen“ zusammen und erbaute bis in die späten 1930er Jahre Häuser.
Im Laufe der Zeit wurden vielfältige Maßnahmen zur Modernisierung durchgeführt, dennoch konnte das ursprüngliche Bild bewahrt werden. Die Siedlung steht „wegen ihrer städtebaulichen Qualitäten, der intimen Atmosphäre (hohe Wohnqualität) und besonders als frühestes Beispiel einer genossenschaftlichen Arbeitersiedlung in Gießen“ (Denkmaltopographie, S. 351) unter Denkmalschutz. Aufgrund ihrer künstlerischen Bedeutung stehen die Genossenschaftshäuser auch einzeln unter Denkmalschutz.
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